Unterwegs im Gelände – freie Natur und das Naturschutzrecht

Wanderreiten mit meinem Islandpferd in unserer schönen Heimat dem Naturraum Lausitzer Grenzwall.

Unterwegs im Gelände – freie Natur und das Naturschutzrecht

Ein großes Thema ist für mich auch immer die Rechtslage beim Reiten in unserem schönen Brandenburg. Wo darf geritten werden? Was ist rechtens und was nicht? Worauf muss ich achten, wenn ich draußen unterwegs bin?

Unterwegs im Gelände sind wir alle gerne, doch nicht jedem ist klar, auf was geachtet werden muss. Vieles ist bundesweit geregelt, aber einige Bundesländer haben eigene zusätzliche Richtlinien und Gesetze, die es zu beachten gilt.

Ich habe mich genauer mit dem Thema befasst und für Dich in einer Beitragsserie zusammengefasst.

Wald-, Feld- und Wanderwege

Zum Reiten eignen sich am besten trittfeste und federnde Wege. Im Hinblick auf die Gesundheit der Pferde sollte harter Untergrund wie Asphalt und grober Schotter gemieden werden, da Hufe und Gelenke der Pferde hier stark beansprucht werden.

Die Gesetze von Bund und Ländern lassen das Reiten in der Regel nur auf Straßen und Wegen zu. Außerdem soll beim Reiten in der Freizeit auf Wald- und Feldwegen besonders Rücksicht auf andere Erholungssuchende genommen werden.

Wanderwege, die als solche gekennzeichnet sind, dürfen nur beritten werden, wenn sie breiter als drei Meter sind. Forstbehörden können Ausnahmen zulassen. Das ist in Brandenburg häufig der Fall.

Reitverbot gilt bei:

  • schmalen Wanderwegen
  • Spiel- und Liegewiesen
  • Parks
  • Kahlflächen im Wald

Was bedeuten diese Eckpunkte für uns nun genau?

Wir müssen Rücksicht auf alles mögliche nehmen. Am besten nur offizielle Feld- und Waldwege nutzen. Auch nur bestimmte Wanderwege nutzen. Das klingt jetzt erstmal sehr stark einschränkend. Doch wenn du mit offenen Augen durch die Welt gehst oder reitest werden sich doch viele Möglichkeiten aufzeigen. Wichtig: ein nettes Miteinander mit allen anderen, die hier Erholung suchen.

Naturschutzgebiete

Erst einmal gilt:

Es sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.

Was bedeutet das für uns Reiter?

Wir müssen darauf achtgeben, dass wir uns nur auf gekennzeichneten Wegen aufhalten. Also weder ein Reiten außerhalb der Wege noch ein Abstecher zu Fuß ohne Pferd ist erlaubt. Wer mit einem Reitbegleithund unterwegs ist, muss darauf achten, dass dieser nicht die Wege verlässt oder Wildtieren hinterherjagt. Deshalb rate ich, sie besser anzuleinen.

Außerdem ist das Baden in den Gewässern verboten, demnach auch für unsere vierbeinigen Freunde. Hier möchte ich noch erwähnen, dass es nicht in jedem Gewässer gestattet ist mit Tieren baden zu gehen, auch wenn dieses nicht in einem Naturschutzgebiet liegt. Daher sollte man sich immer vorher informieren, wenn man einen Badeausflug starten möchte.

In Naturschutzgebieten und in Wäldern allgemein sollte darauf geachtet werden, dass keine Gegenstände liegen gelassen werden, die einen Brand entzünden können. Gerade in der aktuellen Hitzewelle möchte ich das betonen, da in letzter Zeit sehr viele Brände entfachten. Und es dauert sehr lange diese wieder zu löschen. Was haben wir dann von brennenden Gebieten? Umweltschäden, weniger Reitwege, zerstörter Lebensraum…

Ebenso ist es untersagt in Naturschutzgebieten zu campen. Zelten und Lagern sind ausdrücklich untersagt. Das heißt, wir müssen unsere Wanderritte so planen, dass die Mittagsrast nicht in einem solchen Gebiet gehalten werden muss. Außer es gibt in diesem Naturschutzgebiet ein sogenanntes Naturparkzentrum wie das Heinz Sielmann Natur-Erlebniszentrum Wanninchen in unserer Umgebung. Dort kann man einen Aussichtsturm besteigen, die tolle Aussicht genießen und eine kleine Rast einlegen.

Ich hoffe, von Euch kommt niemand auf so eine dumme Idee, aber ich möchte es trotzdem erwähnen: das Gelände darf nicht verunreinigt werden, also kein Müll, Abwasser und Bioabfälle hinterlassen werden.

Und trotz vieler Regelungen, die es zu beachten gilt, lohnt sich ein Ausflug in ein bereitbares Naturschutzgebiet.

Gesetzliche Vorschriften für das Reiten im Bundesland Brandenburg

Kraniche – typisch für unsere Gegend

In unserem Bundesland Brandenburg ist das Reiten nur auf Waldwegen erlaubt. Ausgenommen davon sind Wege, die nicht mit zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können. Außerdem dürfen Sport- und Lehrpfade sowie Rückewege nicht beritten werden.

Außerhalb des Waldes dürfen private Wege zur Erholung auf eigene Gefahr betreten und beritten werden. Zusätzlich können alle Wege genutzt werden, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können. Ausgenommen werden auch hier wieder sogenannte Sport- und Lehrpfade.

Eine Kennzeichnung der Pferde muss hier in Brandenburg nicht erfolgen. Das bedeutet, wir benötigen hier keine Reitplakette, -marke oder ähnliches.

Mehr Beiträge der Serie Unterwegs im Gelände

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