
Unterwegs im Gelände – Straßenverkehrsrecht
Ein großes Thema ist für mich auch immer die Rechtslage beim Reiten in unserem schönen Brandenburg. Wo darf geritten werden? Was ist rechtens und was nicht? Worauf muss ich achten, wenn ich draußen unterwegs bin?
Unterwegs im Gelände sind wir alle gerne, doch nicht jedem ist klar, auf was geachtet werden muss. Vieles ist bundesweit geregelt, aber einige Bundesländer haben eigene zusätzliche Richtlinien und Gesetze, die es zu beachten gilt.
Ich habe mich genauer mit dem Thema befasst und für Dich in einer Beitragsserie zusammengefasst.
Straßenverkehrsrecht

Reitweg – dieser Weg soll statt der Straße genutzt werden.
Wo darf geritten werden?
Generell kann erst einmal gesagt werden: Reiten auf öffentlichen Straßen ist erlaubt.
Ausnahmen bilden Wege, die mit einem „Reiten verboten“ – Schild gekennzeichnet sind oder durch andere Verkehrsregeln für den Straßenverkehr gesperrt sind. Rechtlich gilt ein berittenes Pferd nämlich als Kraftfahrzeug und gehört daher auf die Straße – gleichrangig zu den PKW, LKW und so weiter. Sobald man absteigt und das Pferd führt, dürfen auch Fußwege genutzt werden. Was viele nicht wissen: ein Pferd darf nicht am Fahrrad geführt werden.
Ein Reitverbot wird mit einem runden weißen Schild gekennzeichnet. Dieses hat einen roten Rand und ein Piktogramm von Pferd und Reiter in der Mitte. Ein blaues Schild mit einem weißen Reiter-Pferd-Paar markiert einen Reitweg. Dieser ist mit der Pflicht verbunden ihn anstatt der Straße zu nutzen.
Auch wenn ich hoffe, dass niemand auf eine solche Idee kommen würde: das Reiten auf der Autobahn ist nicht erlaubt.
Wo sollte man im Straßenverkehr reiten?
Wenn man im Straßenverkehr reitet, dann sollte man am rechten Straßenrand reiten.
Außerdem zu beachten gilt: Reiter stehen den „langsamen Fahrzeugen“ gleich. Das bedeutet, dass, wenn genügend Platz neben dem durchgezogenen weißen Streifen ist, dort geritten werden soll. Ich persönlich versuche möglichst immer einen Grünstreifen neben der Straße zu nutzen. Dort behindert man den Verkehr nicht und außerdem ist es für das Pferd angenehmer.
Sicherheit auch bei Dunkelheit
Rechtlich muss bei Dämmerung und Dunkelheit das Pferd-Reiter-Paar beleuchtet werden. Ich empfehle dies auch dringend, denn nichts ist schlimmer, als im Straßenverkehr übersehen zu werden. Ich selbst finde es auch sehr wichtig an nicht so sonnigen Tagen oder bei Ritten mit befahrenen Waldstrecken Kleidung zu tragen, die gut gesehen wird.
Von den Reiterverbänden wird folgende Ausrüstung bei Dunkelheit empfohlen:
- Leuchtgamaschen
- reflektierende Kleidung
- Lampen, die vorne weiß und hinten rot leuchten
Diese LED-Beinlampen für Reiter sind ideal für Ritte bei der Dämmerung. Dadurch ist man für andere Straßenverkehrsteilnehmer gut erkennbar. Außerdem leuchten sie, wie empfohlen, vorne weiß und hinten rot, sodass Fahrer erkennen, in welche Richtung geritten wird.
Praktisch, um gut gesehen zu werden ist auch eine reflektierende Ausreitdecke. Diese würde zwar im Wanderreitgepäck mehr Platz in Anspruch nehmen, aber dadurch würde das Pferd auch als dieses im Dunkel erkennbar sein.
Vorraussetzungen an den Reiter
Ich möchte betonen, dass Anfänger nicht auf der Straße reiten sollten. Wer die ersten Erfahrungen im Gelände sammeln möchte, der sollte ein sicheres Pferd haben, in Begleitung eines erfahrenen Reiters unterwegs sein und Feld- und Wiesenwege den Straßen vorziehen. Sollte es doch mal an der Straße entlang gehen und man fühlt sich dabei unsicher, dann lieber absteigen und führen!
Um mit dem Pferd im Straßenverkehr unterwegs zu sein, muss das richtige reiterliche Können, die körperliche Fitness und eine korrekte Ausrüstung vorhanden sein.
Und im Hinterkopf sollte man immer STÄNDIGE VORSICHT und GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME behalten.
In der StVo steht geschrieben und daran sollte man immer denken:
„Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen behindert oder belästigt wird.“
Und weil es doch immer wieder Leute gibt: BITTE TRAG IMMER EINEN HELM!
Versicherung des Pferdes
Wichtig für jedes Pferd ist eine Haftpflichtversicherung. Da gibt es so viel Auswahl, dass ich keine genauer vorstellen oder erwähnen möchte.
Wichtig zu wissen für uns Reiter ist, dass der Besitzer des Pferdes im vollem Umfang und verschuldensunabhängig für durch das Pferd verursachte Schäden haftbar ist. Das kann von angeknabberten Rosenbüschen bis hin zu Millionenschäden bei einem Verkehrsunfall reichen. Deshalb empfehle ich eine geeignete Versicherung, die im Fall der Fälle für all diese Schäden aufkommt.
Für Reiter, die ohne Sattel und gebisslos unterwegs sind: nicht alle Versicherungen decken diese „Art“ des Reitens ab.
Es gibt einiges zu beachten beim Reiten im Straßenverkehr. Wenn diese wichtigen grundlegenden Dinge beachtet werden, dann steht dem Aus- und Wanderreiten nichts mehr im Wege. Also immer schön vorsichtig und viel Spaß!
Keine Kommentare